AGB's
Allgemeines
Nussbaumer Elektroanlagen AG erbringt ihre Lieferungen und Leistungen in der Schweiz auf der Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers/Käufers finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn der Besteller/Käufer auf solche verweist.
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform.
Nussbaumer Elektroanlagen AG nimmt Bestellungen freibleibend entgegen. Der Vertrag mit dem Besteller kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch Nussbaumer Elektroanlagen AG zustande.
Leistungsumfang
Die Lieferungen und Leistungen sind in der Auftragsbestätigung abschliessend aufgeführt.
In der Bestellung resp. im Kaufvertrag nicht enthaltene Leistungen sind zusätzlich zu entschädigen. Von Nussbaumer Elektroanlagen AG schriftlich bestätigte Mehrleistungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde diese nicht innerhalb von 5 Tagen ablehnt.
Werbeprospekte und Kataloge
Angaben in Prospekten und Katalogen sind nicht verbindlich. Angaben in Technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind.
Rechte an den Offerten
Offerten bleiben Eigentum der Nussbaumer Elektroanlagen AG und im Falle eines Nichtzustandekommen eines Vertrages auf Verlangen zurückzugeben. Offerten dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Nussbaumer Elektroanlagen AG kopiert, Dritten weiter gegeben oder anderweitig zugänglich gemacht werden.
Liefertermine
Liefertermine haben lediglich einen informativen Charakter. Der Liefertermin verschiebt sich entsprechend, wenn Hindernisse auftreten, die Nussbaumer Elektroanlagen AG trotz gebotener Sorgfalt nicht abwenden kann.
Preise und Zahlung
Der Werk- oder Lieferpreis versteht sich netto, inkl. MwSt., und unverpackt ab Domizil der Nussbaumer Elektroanlagen AG. Verpackung und Transportkosten werden verrechnet.
Die Rechnungen von Nussbaumer Elektroanlagen AG sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, ohne Skonto oder anderweitige Abzüge, in der Schweizer Franken zu begleichen.
Mahnungen
Bei verspäteter Zahlung der Rechnung werden ab der zweiten Mahnung Spesen in der Höhe von CHF 50.00 fällig
Montage und Inbetriebsetzung
Sind Montage und Inbetriebsetzung in Offerte, Auftragsbestätigung oder Kaufvertrag nicht enthalten, gehen diese zu Lasten des Bestellers.
Eigentumsvorbehalt
Nussbaumer Elektroanlagen AG bleibt Eigentümerin der von ihr gelieferten Ware bis diese vollständig bezahlt ist. Der Besteller ermächtigt Nussbaumer Elektroanlagen AG, die Eintragung des Eigentumsvorbehalts ins amtliche Register beim Betreibungsamt des Wohnortes zu veranlassen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erledigen.
Übertragung von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung vom Lager der Nussbaumer Elektroanlagen AG auf den Besteller über, resp. nach Ablieferung, wenn die Lieferung durch Nussbaumer Elektroanlagen AG vereinbart worden ist.
Retourwaren
Retouren werden nur nach vorheriger Übereinkunft zurückgenommen. Nussbaumer Elektroanlagen AG behält sich vor, dem Besteller bei Rücknahme von gelieferter Ware je nach Zustand mind. jedoch 10% vom Warenwert in Abzug zu bringen.
Apparate, die vor mehr als einem Jahr verkauft wurden, können nur ungebraucht und zu einem Preis, der von Nussbaumer Elektroanlagen AG festgelegt wird, gutgeschrieben werden. Die Kosten für den Rücktransport trägt der Besteller.
Stornierung / Aufwandsentschädigung
Bei Stornierung eines Auftrags durch den Kunden werden bei bereits bestellter Ware der effektive Aufwand sowie bereits angefallene Kosten weiterverrechnet.
Prüfung und Mitteilung, Störungen
Der Besteller hat die Lieferungen und Leistungen der Nussbaumer Elektroanlagen AG innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zu prüfen und eventuelle Mängel schriftlich bekannt zu geben. Später jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist festgestellte Mängel sind umgehend schriftlich zu rügen.
Gewährleistung (Garantie)
Nussbaumer Elektroanlagen AG garantiert dem Besteller, dass die gelieferten Produkte keine Material- oder Fabrikationsfehler aufweisen. Ausgeschlossen sind Schäden in Folge normaler Abnützung, mangelhaften Unterhalts, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung oder unsachgemässer Eingriffe des Bestellers oder von Dritten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Für Geräte, Apparate etc. gilt zwischen Nussbaumer Elektroanlagen AG und dem Besteller dieselbe Garantiefrist wie zwischen der Nussbaumer Elektroanlagen AG und ihren eigenen Lieferanten.
Im Übrigen ist die Gewährleistung – soweit gesetzlich zulässig – wegbedungen.
Änderungen dieser AGB
Sollten einzelne Punkte dieser AGB unwirksam sein, berührt es die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Nussbaumer Elektroanlagen AG behält sich Änderungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen jederzeit vor.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht. Streitigkeiten werden von den ordentlichen Gerichten beurteilt.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist CH-5012 Schönenwerd.